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Guinness World Records

Infos zur Anmeldung / FAQ

1. Wie kann ich einen Rekord aufstellen oder brechen?

Melden Sie sich rechzeitig und VOR dem eigentlichen Rekordversuch über das online Formular bei GUINNESS WORLD RECORDS in England an, stellen Ihre Rekordidee dar und fordern die zur Durchführung des Rekordversuchs nötigen Informationen an.

Hierzu melden Sie sich auf der Seite bitte als Benutzer an, mit E-Mail-Adresse und selbst gewähltem Passwort. Eingeloggte Benutzer haben Zugriff auf das Online-Rekordformular. (klick auf „Make a record attempt“), und können dieses am Bildschirm ausfüllen und abschicken.

Nehmen Sie bitte vor dem Rekordversuch früh genug mit dem Team in England Kontakt auf. Wenn Ihr Vorschlag eine neue Rekordkategorie darstellt müssen die Experten Ihren Vorschlag ausführlich bewerten und sich mit Fachleuten des Gebietes austauschen, um, falls nötig, neue Richtlinien aufzustellen.

Wenn Sie Ihre Anmeldung über das Online-Rekordformular abgeschickt haben, erhalten Sie per E-Mail ein Formular im pdf-Format, welches Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben zurück zu uns nach London schicken (oder faxen) müssen. Erst nach dem Erhalt können wir Ihre Anmeldung weiter bearbeiten.

2.Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Rekordanmeldung erhalte?

Die Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens beantwortet. Obwohl die Antworten so schnell wie möglich abgearbeitet werden, dauert es aufgrund der hohen Zahl an Anfragen zwischen vier und acht Wochen, bis Sie eine Antwort erhalten. Zur Info: Jedes Jahr gehen bei GUINNESS WORLD RECORDS ca. 60.000 Anfragen zur Durchführung eines Rekordversuchs ein. Wenn Sie eine Antwort aus England schneller benötigen, ist auch dieses möglich, Sie können dann den kostenpflichtigen "Fast Track"-Service in Anspruch nehmen.

3.Was ist „Fast Track“ und wie funktioniert es?

Normalerweise dauert es aufgrund der hohen Zahl an Anfragen zwischen vier und acht Wochen, bis Sie eine Antwort aus London erhalten. Wenn Sie eine Antwort aus England schneller benötigen, ist das möglich, Sie können dann den kostenpflichtigen "Fast Track"-Service in Anspruch nehmen. Für das Vorziehen der Bearbeitung ("Fast Track") berechnet GUINNESS WORLD RECORDS z.Zt. 300 britische Pfund* (=ca. 450 EUR). Die Bezahlung erfolgt durch Kreditkarte.

Diese Gebühr wird nur für EINE Anmeldung und nur für das Vorziehen der Bearbeitung, der beschleunigten Antwort, sowie die bevorzugte Beantwortung Ihrer Nachfragen erhoben. AUF DIE ANERKENNUNG IHRER IDEE HAT DIE GEBÜHR KEINEN EINFLUSS.

*Bitte beachten Sie, dass "Fast Track" nur bis zu der Abgabe aller Ihrer Beweise im Zusammenhang mit Ihrem Rekordversuch konzipiert ist. Eine vorgezogene Bearbeitung Ihrer Beweise erfolgt damit nicht. Für diesen Zweck gibt es einen weiteren Premium-Service, den „Fast Review“. Wenn Sie diesen in Anspruch nehmen, werden Ihre Beweise innerhalb von zwei Werktagen begutachtet, und eine Bewertung vorgenommen. Im positiven Fall erhalten Sie im Anschluss Ihre Urkunde zur Bestätigung per Kurier übermittelt. Die Kosten für diesen Service betragen z.Zt. 300 britische Pfund (=ca. 450 EUR). Die Bezahlung erfolgt durch Kreditkarte. AUF DIE ANERKENNUNG IHRES REKORDVERSUCHS HAT DIE GEBÜHR KEINEN EINFLUSS.

4. “Was ist „Fast Review“ und wie funktioniert es?”

Normalerweise dauert es bis zu 12 Wochen nach Abgabe aller Beweise, bis Sie eine Rückmeldung zur Anerkennung Ihres Rekordversuchs erhalten. Wenn Sie eine schnellere Rückmeldung benötigen, können Sie den kostenpflichtigen „Fast Review“-Service in Anspruch nehmen. Dadurch werden Ihre Beweise innerhalb von zwei Werktagen begutachtet, und eine Bewertung vorgenommen. Im positiven Fall erhalten Sie im Anschluss Ihre Urkunde zur Bestätigung per Kurier übermittelt. Die Kosten für diesen Service betragen z.Zt. 300 britische Pfund (=ca. 450 EUR). Die Bezahlung erfolgt durch Kreditkarte. AUF DIE ANERKENNUNG IHRES REKORDVERSUCHS HAT DIE GEBÜHR KEINEN EINFLUSS.

5.„Ich habe die Aufforderung erhalten einem krebskranken Kind Visitenkarten zu schicken, das damit einen Rekordversuch unternehmen will. Gibt es diesen Rekordversuch wirklich?

Dieser Rekordversuch ist seit langer Zeit beendet. Es gibt diesen Jungen wirklich, der damit im GUINNESS WORLD RECORDS BUCH 1991 einen Eintrag erhielt. Mittlerweile ist er vollständig genesen.

Seit diesem Eintrag gibt es diverse Nachahmer, die nach unserer Einschätzung unseriöse Ziele verfolgen. Bitte antworten Sie nicht auf entsprechende Anfragen und leiten keine Adressen weiter. Bitte geben Sie diese Information auch in Ihrem Bekanntenkreis weiter.

6.Ich habe einen Kettenbrief erhalten, in dem behauptet wird, er würde in das GUINNESS WORLD RECORDS BUCH aufgenommen, wenn er nicht unterbrochen wird. Stimmt das?

Nein. Grundsätzlich akzeptieren wir Kettenbriefe nicht als Rekordkategorie, nach unserer Einschätzung werden unseriöse Ziele damit verfolgt. Auch wenn in diesen behauptet wird, GUINNESS WORLD RECORDS oder die Post wären involviert, stimmt das nicht. Bitte leiten Sie diese Briefe nicht weiter, und informieren Sie Ihren Bekanntenkreis.

7.Welche Rekorde werden am Häufigsten gebrochen?

Rekorde die ein starkes Medieninteresse hervorrufen sind entsprechend beliebt, und werden daher sehr häufig gebrochen. Dazu gehören: DJ-Marathon (Radio und Club): Rekordversuche in diesem Bereich finden fast jede Woche statt und Älteste Personen: Auch diese Rekordkategorie ändert sich ständig, entsprechende Anträge und Geburtsurkunden werden regelmäßig eingereicht

8.Wer hält die meisten durch GUINNESS WORLD RECORDS anerkannten Rekorde?

Die Einzelperson mit den meisten anerkannten Rekorden ist Mr. Ashrita Furman (USA). Eine Anzahl seiner Rekorde nennen wir an dieser Stelle nicht, da sich diese ständig ändert. Er hält unter anderem Rekorde für: SCHNELLSTES POGO-STICK-HÜPFEN AUF DEN CN-TOWER, MEISTE GLÄSER AUF DEM KINN BALANCIERT, WEITESTES POGO-STICK-HÜPFEN, WEITESTE RÜCKWÄRTSFAHRT AUF DEM EINRAD und MEISTE VORWÄRTSROLLEN.

9.Wo genau sitzt die Stammredaktion von GUINNESS WORLD RECORDS?

In London, nachfolgend die Postanschrift: GUINNESS WORLD RECORDS Ltd, 3rd Floor, 184-192 Drummond Street, London, NW1 3HP

10.Welche Kosten sind mit der Rekordanmeldung verbunden?

Eine Rekordanmeldung bei GUINNESS WORLD RECORDS Ltd., England kostet nichts und wird auch nicht vergütet. Wenn Sie vor der normalen Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen eine Antwort aus England benötigen, ist auch dieses möglich, allerdings dann nicht kostenlos. Für das Vorziehen der Bearbeitung ("Fast Track") berechnet GUINNESS WORLD RECORDS z.Zt. 300 britische Pfund (=ca. 450 EUR). Diese Gebühr gilt die schnellere Bearbeitung EINES Rekordversuchs, und hat KEINEN EINFLUSS auf die inhaltliche Entscheidung.

Erfolgreiche Rekordbrecher erhalten zur Bestätigung kostenlos EINE Urkunde zugeschickt. Wenn ZUSÄTZLICHE URKUNDEN benötigt werden, können diese bestellt werden, und werden dann BERECHNET.

11.Welches Honorar erhalte ich für einen erfolgreich durchgeführten Rekordversuch?

GUINNESS WORLD RECORDS zahlt für die Durchführung von Rekordversuchen grundsätzlich kein Honorar. Wir können auch keine mit der Durchführung in Verbindung stehenden Kosten übernehmen, Sponsoren vermitteln, oder Equipment zur Verfügung stellen.

Wir gehen davon aus, dass die internationale Anerkennung die unsere Weltrekordhalter erhalten so stark ist, dass dies einen ausreichenden Antrieb darstellt. Darüber hinaus sollte die Befriedigung die eigenen Ziele erreicht und damit einen Weltrekord aufgestellt zu haben größer sein, als einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

12.Ich habe einen Fehler im Buch gefunden, soll ich den melden?

Obwohl Guinness World Records ein gründliches und umfassendes System zur Prüfung und Anerkennung von Rekorden einsetzt, sind etwaige Fehler in der Publikation nicht auszuschließen. Wir bitten die Leser um Anregungen und Hinweise, damit etwaige Fehler korrigiert und zukünftig vermieden werden können. Bitte schicken Sie uns diese Hinweise per Post, die nötigen Informationen finden Sie unter IMPRESSUM/ KONTAKT.

13.Warum ist mein Rekord nicht im Buch?

Auch wenn Ihr Rekord anerkannt wurde und die Bedingungen für eine Aufnahme in das GUINNESS WORLD RECORDS BUCH erfüllt sind, behält sich GUINNESS WORLD RECORDS in jedem Fall die Entscheidung vor, einen Rekord in die nächste Ausgabe des jährlich erscheinenden Buches aufzunehmen oder nicht, da dieses nur Platz für ca. 4.000 Rekorde hat. Die Gründe für die Auswahl sind immer redaktioneller Art.

Solange ein Rekord nicht gebrochen wird, ist er in unserer Datenbank der bestehenden Rekorde verzeichnet, und kann für zukünftige Ausgaben des GUINNESS WORLD RECORDS BUCH, oder für eine Veröffentlichung auf unserer Website ausgewählt werden.

14.Warum ist mein Rekord nicht auf der Website?

Insgesamt enthält unsere Datenbank der bestehenden Rekorde mehr als 30.000 verschiedene Rekordkategorien, und nur ungefähr 10% davon sind im Moment auf unserer Website zu sehen. Da wir ständig neue Rekorde einstellen, lohnt sich ein regelmäßiger Besuch.

15. Was ist „Record Adjudication” und wie funktioniert es?

Ein „Record Adjudicator“ ist ein offizieller Repräsentant von GUINNESS WORLD RECORDS, der Ihren Rekordversuch vor Ort überwacht, um sicherzustellen, dass bei der Durchführung alle Regeln eingehalten werden. Im positiven Fall wird er den Versuch sofort als Rekord bestätigten, und die entsprechende Urkunde als Beweis überreichen.

Grundsätzlich ist es nicht notwendig einen Beobachter anzufordern, für die Anerkennung reichen entsprechende Beweise und Zeugenbestätigungen.

Wir bieten diesen Service, um für eine bessere Präsenz Ihres Rekordversuchs in den Medien zu sorgen. Unsere Beobachter sind auch in Medienfragen gut geschult, und stehen im Rahmen Ihres Events allen Medien für Interviews zur Verfügung, um so für die nötige Rekordkompetenz zu sorgen. Dieser Service beinhaltet auch den Versand Ihrer den Rekordversuch betreffenden Pressemitteilung über unseren Medienverteiler, sowie eine offizielle GUINNESS WORLD RECORDS-Pressemitteilung nach Ihrem Rekordversuch. Darüber hinaus steht Ihnen

Medien für Interviews zur Verfügung, um so für die nötige Rekordkompetenz zu sorgen. Dieser Service beinhaltet auch den Versand Ihrer den Rekordversuch betreffenden Pressemitteilung über unseren Medienverteiler, sowie eine offizielle GUINNESS WORLD RECORDS-Pressemitteilung nach Ihrem Rekordversuch. Darüber hinaus steht Ihnen unser Repräsentant auch im Vorfeld des Rekordversuchs für Fragen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch diesen Service Kosten entstehen: Es wird eine Beobachtungsgebühr für den Repräsentanten erhoben, zusätzlich werden Reisekosten und Übernachtung/ Verpflegung berechnet. Selbstverständlich können wir nur dann Beobachter entsenden wenn Ihr Rekordversuch von uns grundsätzlich akzeptiert und genehmigt wurde, und Sie von uns alle notwendigen Regeln zur Durchführung des Rekordversuchs erhalten haben.

16.Welche Rekorde sollte ich NICHT versuchen zu brechen?

Jedes Jahr gehen bei GUINNESS WORLD RECORDS ca. 60.000 Anfragen zur Durchführung eines Rekordversuchs ein. Verständlicherweise ist es für uns unmöglich jeden dieser Vorschläge anzunehmen.

Einige dieser Vorschläge sind zu gefährlich um sie annehmen zu können, speziell wenn neben dem Rekordbrecher auch potentielle Zuschauer gefährdet werden könnten, andere dagegen stellen keine wirkliche Herausforderung dar, sind zu speziell auf den Anmeldenden zugeschnitten, oder nicht überbietbar.

Darüber hinaus ist es für GUINNESS WORLD RECORDS nicht mehr möglich regionalspezifische Leistungen als Rekord anzuerkennen, es werden mittlerweile ausschließlich Weltrekorde angenommen. Aus diesem Grund heißt unser Buch auch GUINNESS WORLD RECORDS BUCH, und nicht mehr „Guinness Buch der Rekorde“.

Grundsätzlich muss eine Rekordleistung besondere Fähigkeiten erfordern, messbar, vergleichbar und beweisbar sein und ungewöhnliche Dimensionen (Menge, Größe, Geschwindigkeit etc.) erreichen. Sie muss öffentliches Interesse wecken und damit Gegenstand eines internationalen Wettbewerbs werden können.